Absturzsichernde Verglasungen
Werden Höhendifferenzen von mehr als 1m (in Bayern 0,90m) durch Glas abgetrennt, so schreiben die Landesbauordnungen den Einsatz von absturzsichernden Verglasungen vor. Es wird hierbei nach 3 Kategorien unterschieden:
Kategorie A: raumhohe Verglasung
Kategorie B: Geländerausfachung mit durchgehendem Handlauf
Kategorie C
