Glasverarbeiter:
Als Glasverarbeiter müssen Sie sich Kenntnisse von der Leistung Ihres verarbeiteten Produkts sowie auch von der entsprechenden Norm bzw. den entsprechenden Normen, die für das Produkt oder die Produkte gelten, verschaffen. Alle Hilfsnormen wurden veröffentlicht und sind über Ihr nationales Normeninstitut erhältlich. Als Hersteller von vorgespanntem Glas finden Sie beispielsweise in EN 12150-1 eine Definition der Toleranzen, des Bruchverhaltens, der mechanischen Eigenschaften und der Schlagfestigkeit etc.
EN 12150-2 definiert die werkseigenen Kontrollen und Tests, die Sie im Rahmen der Vorbereitung auf die CE-Kennzeichnung durchführen müssen.
Händler:
Jedes Glasprodukt, das von einem Glashersteller geliefert wird, ist mit allen erforderlichen Informationen versehen, so dass keine weiteren Nachweise erforderlich sind. Produkte aus unbearbeitetem Glas wie z. B. Floatglas, beschichtetes Glas, laminiertes Glas etc. werden mit allen entsprechenden Informationen geliefert. Daher kann sich ein Kunde auf die Informationen verlassen und muss keinen der angegebenen Parameter erneut prüfen. Allerdings muss der Händler sicherstellen, dass das Glas, das er zuschneidet und dann weiterverkauft, den Anforderungen der EN 572-8 entspricht. Wir stehen Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur Verfügung und werden Sie mit aktuellen Informationen über die Normen und erforderlichen Maßnahmen versorgen, sobald die entsprechenden Informationen erhältlich sind.