Türen & Brandschutz
Die zuständige Baurechtsbehörde bzw. Bauaufsicht kann den Einbau von Brandschutzglas in Türen fordern, um ein Übergreifen von Feuer auf benachbarte Gebäude oder Grundstücke zu verhindern. Zudem ist Brandschutzglas in Objekten wie Bürogebäuden, Hotels und Beherbergungsbetrieben häufig vorgeschrieben, um sichere Brandabschnitte und bauordnungsrechtlich geforderte Flucht- und Rettungswege zu schaffen.
Die Leistungsfähigkeit von Brandschutzglas wird über die Feuerwiderstandsdauer in Minuten definiert, für die bestimmte Schutzfunktionen erfüllt werden:
Raumabschluss (Integrity, Klassifizierung E): Gibt an, wie lange die Verglasung den Durchtritt von Flammen, Rauch und heißen Gasen zuverlässig verhindert. Bauvorschriften fordern hierfür in der Regel eine Mindestdauer von 30 Minuten.
Wärmedämmung (Insulation, Klassifizierung EI): Beginnt ebenfalls ab einer Mindestdauer von 30 Minuten. Sie beschreibt die Fähigkeit des Glases, die thermische Hitzestrahlung auf der dem Feuer abgewandten Seite so effektiv zu blockieren, dass die Oberflächentemperaturen unter den normativ festgelegten Grenzwerten bleiben.
Seit über 100 Jahren entwickelt die NSG Group marktführende Brandschutzglas-Lösungen für anspruchsvollste Einsatzbereiche und passt dieses Produktportfolio kontinuierlich an steigende sicherheitstechnische und normative Anforderungen an.
Wichtiger Hinweis: Jedes Brandschutzglas muss zwingend in einem dafür bauaufsichtlich geprüften und zugelassenen Rahmen- und Profilsystem montiert werden, um die Brandschutzklassifizierung des Gesamtelements zu gewährleisten. Die Planung, Bemessung und fachgerechte Montage von Brandschutzverglasungen sollte stets durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen.