Sicherheitsdatenblätter unserer Laminationsfolien

Die Verordnung (EU) 2023/2055 der Europäischen Kommission schränkt die Verwendung von synthetischen Polymermikropartikeln, gemeinhin als Mikroplastik bezeichnet, ein. Ihr Ziel ist es, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern.

Innerhalb der Wertschöpfungskette für Flachglas fallen Polymerpulver, die zur Zwischenlagerung, Handhabung und zum Transport von Flachglasscheiben verwendet werden, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Das Inverkehrbringen dieser Materialien ist jedoch gemäß der Verordnung der Europäischen Kommission weiterhin zulässig, sofern sie für den Einsatz an Industriestandorten bestimmt sind.

Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung der Zwischenlage-Polymerpulver finden Sie in den Sicherheitsdatenblättern unserer Lieferanten, die Ihnen in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Diese Sicherheitsdatenblätter enthalten Leitlinien dazu, wie die Materialien verwendet, gehandhabt, gelagert und entsorgt werden sollten, um Mikroplastikemissionen in industriellen Umgebungen zu minimieren oder zu verhindern.

Ab Mai 2027 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Mikroplastikemissionen in die Umwelt; dies umfasst die Angabe von „Null-Emissionen“ oder, falls zutreffend, die Menge der freigesetzten Mikroplastikemissionen (beispielsweise durch das Auswaschen des Interleavant-Polymerpulvers in das Abwasser), sofern diese nicht vollständig vermieden werden können.

Hier bei der NSG Group haben wir aktiv daran gearbeitet, hochleistungsfähige, mikroplastikfreie Zwischenlagenmaterialien zu identifizieren, und in Kürze wird eine nachhaltige, biologisch abbaubare Alternative eingeführt.

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