CE-Kennzeichnung FAQs

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen zur CE-Kennzeichnung:

Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt einer europäischen technischen Spezifikation entspricht, die als harmonisierte europäische Norm (hEN) oder Europäische Technische Bewertung (ETA) bezeichnet wird. Sobald nachgewiesen wurde, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden hEN erfüllt, kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt, seiner Verpackung oder den Lieferunterlagen anbringen.
Wie andere Hersteller stellt auch die NSG Group sicher, dass ihre werkseigene Produktionskontrolle (Factory Production Control – FPC) den Anforderungen der jeweiligen hEN entspricht und dass die Typprüfung (Type Testing – TT) durchgeführt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass das Produkt den deklarierten Leistungswerten entspricht und die gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union erfüllt.

Die meisten Glasprodukte für das Bauwesen werden von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) erfasst. Eine Übersicht der für Glas im Bauwesen geltenden hENs finden Sie auf unserer Website unter www.pilkington.com/ce.

Als Mitglied von Glass for Europe war die NSG Group an der Erstellung einer Reihe von Leitfäden zur CE-Kennzeichnung und zu den neuen harmonisierten europäischen Normen (hENs) für Glas im Bauwesen beteiligt. Diese stehen unter www.glassforeurope.com zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus haben wir für Anfragen zur CE-Kennzeichnung eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet: ce.marking@nsg.com.

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) ist ein wichtiges Dokument des Herstellers, da sie wesentliche Informationen über den Hersteller, das Produkt und dessen Leistung enthält. Ein Hersteller ist verpflichtet, eine DoP zu erstellen, wenn ein Produkt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht wird.

Die Leistungserklärung kann auch in elektronischer Form, beispielsweise über eine Website, bereitgestellt werden. Die DoPs für Pilkington Produkte können unter www.pilkington.com/ce heruntergeladen werden, nachdem das entsprechende Land ausgewählt wurde.

Sobald die harmonisierten europäischen Normen (hENs) überarbeitet und an die neue Bauprodukteverordnung (CPR) angepasst wurden, werden die DoPs durch eine Leistungs- und Konformitätserklärung (Declaration of Performance and Conformity – DoPC) ersetzt, die Bestandteil des Digitalen Produktpasses (Digital Product Passport – DPP) sein wird.

Das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Assessment and Verification of Constancy of Performance – AVCP) legt fest, in welchem Umfang eine unabhängige Stelle (Notifizierte Stelle) in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden wird. Je nach Produkt und dessen vorgesehener Verwendung kommen unterschiedliche Systeme zur Anwendung. Für Glas im Bauwesen sind drei Systeme relevant.

Beim System 1 werden die Typprüfung (Type Testing – TT) sowie die werkseigene Produktionskontrolle (Factory Production Control – FPC) einschließlich Erstinspektion und laufender Überwachung des Werks von einer Notifizierten Stelle durchgeführt. Alle übrigen Aufgaben liegen in der Verantwortung des Herstellers. Beim System 3 ist die Notifizierte Stelle für die Typprüfung verantwortlich, während alle weiteren Aufgaben vom Hersteller übernommen werden. Beim System 4 können sämtliche Aufgaben vom Hersteller selbst durchgeführt werden.

Mit der neuen Bauprodukteverordnung (CPR) wird das AVCP-System durch das System zur Bewertung und Überprüfung (Assessment and Verification System – AVS) für Bauprodukte ersetzt. Dieses führt unter anderem das neue System 3+ für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit ein.

Dies hängt vom Anwendungsbeginn (Date of Applicability) der jeweiligen harmonisierten europäischen Norm (hEN) ab. Dieser wird erst verbindlich, wenn die entsprechende Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Der Anwendungsbeginn ist der früheste Zeitpunkt, ab dem Produkte die Anforderungen der jeweiligen hEN erfüllen und anschließend CE-gekennzeichnet werden können. In der Regel folgt darauf eine Übergangsfrist von 12 Monaten, nach deren Ablauf die Einhaltung der Anforderungen der hEN verbindlich vorgeschrieben ist.

Produkte, für die keine harmonisierte europäische Norm oder andere technische Spezifikation existiert, können nicht CE-gekennzeichnet werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Produkt von einer hEN erfasst wird, kontaktieren Sie uns bitte unter ce.marking@nsg.com.

Die NSG Group begann am 1. September 2005 mit der CE-Kennzeichnung ihrer ersten Produktgruppen. Dazu gehörten Kalk-Natronsilikatglas, Einscheibensicherheitsglas (ESG), Teilvorgespanntes Glas (TVG) und beschichtetes Glas. In den darauffolgenden Jahren wurde die CE-Kennzeichnung auf weitere Produktgruppen ausgeweitet, darunter Verbundsicherheitsglas (VSG), heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas (ESG-H), Isolierglas und Spiegel.
Freiwillige Zertifizierungsprogramme können weiterhin bestehen, müssen jedoch tatsächlich freiwillig sein und dürfen nicht Bestandteil gesetzlicher Anforderungen sein. Sie dürfen nicht im Widerspruch zur CE-Kennzeichnung stehen, können jedoch zusätzliche Produkteigenschaften berücksichtigen, die nicht Gegenstand der CE-Kennzeichnung sind. Darüber hinaus können sie ein höheres AVCP-System verlangen, beispielsweise System 1 anstelle von System 3.

NPD steht für No Performance Determined (Keine Leistung festgelegt). Diese Angabe kann in der Leistungserklärung (DoP) für ein wesentliches Merkmal verwendet werden, wenn dieses für das betreffende Produkt oder für den Mitgliedstaat, in dem das Produkt im Bauwesen verwendet wird, nicht relevant ist.

In der DoP muss jedoch die Leistung mindestens eines wesentlichen Merkmals angegeben werden, das für die vorgesehene Verwendung des Produkts relevant ist.

Mit der neuen Bauprodukteverordnung (CPR) wird für wesentliche Merkmale, für die keine Leistung angegeben wird, anstelle eines Leistungswertes künftig der Eintrag „NULL“ verwendet.

Die Marktüberwachung liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten und kann daher von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein.

Der Hersteller muss in seinen Technischen Unterlagen nachweisen können, dass das Produkt den Anforderungen der jeweiligen harmonisierten europäischen Norm (hEN) entspricht. Diese Technischen Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden im Falle einer Überprüfung zur Verfügung gestellt werden.

Zu den Vorteilen der CE-Kennzeichnung gehören:

  • Die vom Hersteller erklärten Leistungsmerkmale sind transparent und können überprüft werden.
  • Produkte innerhalb der Lieferkette können auf einer vergleichbaren Grundlage miteinander verglichen werden.
  • Die erforderlichen Prüfungen werden unabhängig von akkreditierten Drittstellen durchgeführt.
  • Die Verantwortung des Herstellers ist eindeutig festgelegt.
  • Produkte mit höherem Risiko, beispielsweise Brandschutzgläser, unterliegen einer intensiveren Einbindung unabhängiger Drittstellen.

Die harmonisierten europäischen Normen (hENs) wurden für die einzelnen Glasarten entwickelt, beispielsweise für Kalk-Natronsilikatglas, beschichtetes Glas, Einscheibensicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas oder Isolierglas. Mehrfachfunktionen werden durch die vorgesehene Verwendung des Produkts sowie durch dessen deklarierte Leistungsmerkmale abgedeckt.

Das Unternehmen, das ein Produkt in Verkehr bringt, muss durch Bezugnahme auf die entsprechenden harmonisierten europäischen Normen sowie durch die Deklaration der wesentlichen Produkteigenschaften nachweisen, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.

Im Fall von Pilkington Pyrostop® in Kombination mit einem Sonnenschutzglas und der vorgesehenen Verwendung als Brandschutzglas ist die maßgebliche harmonisierte europäische Norm EN 14449 (Verbundglas). Die Leistungsmerkmale hinsichtlich Brandschutz und Sonnenschutz werden in der Leistungserklärung (DoP) angegeben.

Hinweis: Für alle Produkte mit der vorgesehenen Verwendung als Brandschutz-, explosionshemmende oder durchschusshemmende Verglasung gelten die Anforderungen des AVCP-Systems 1.

Ja. Für Bauprodukte, die auf dem Markt in Großbritannien (England, Schottland und Wales) in Verkehr gebracht werden, können Hersteller entweder die CE-Kennzeichnung oder die UK Conformity Assessed (UKCA)-Kennzeichnung verwenden. Maßgeblich ist dabei, ob die Konformitätsbewertung im Vereinigten Königreich oder in der Europäischen Union durchgeführt wurde.

Die NSG Group verwendet für das Inverkehrbringen ihrer Produkte – einschließlich des britischen Marktes – weiterhin ausschließlich die CE-Kennzeichnung. Dadurch wird ein einheitlicher Ansatz verfolgt, der mit den Regelungen in Nordirland, Irland und den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übereinstimmt. Dies berücksichtigt die Entscheidung der britischen Regierung, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte auf dem britischen Markt über den 30. Juni 2025 hinaus zu verlängern. Gleichzeitig wird berücksichtigt, dass derzeit keine UK Approved Bodies vorhanden sind, die bestimmte Typprüfungen für Glas im Bauwesen durchführen können.

Eine ausführlichere Erläuterung der Position der NSG Group zur UKCA-Kennzeichnung finden Sie hier.

Das Vereinigte Königreich ist außerdem weiterhin über das British Standards Institution (BSI) aktives Mitglied des CEN und wirkt an der Entwicklung und Pflege der europäischen Normen mit. Die harmonisierten europäischen Normen für Glas im Bauwesen wurden im Vereinigten Königreich als UK-designierte Normen übernommen.