Sicherheitsdatenblätter für Laminationsfolien

Die Verordnung (EU) 2023/2055 der Europäischen Kommission beschränkt die Verwendung synthetischer Polymermikropartikel, die allgemein als Mikroplastik bezeichnet werden. Ziel der Verordnung ist es, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern.

Innerhalb der Flachglas-Wertschöpfungskette fallen polymerbasierte Zwischenlagenpulver (Interleavant-Pulver), die für die Lagerung, Handhabung und den Transport von Flachglasscheiben verwendet werden, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Das Inverkehrbringen dieser Materialien bleibt gemäß der Verordnung der Europäischen Kommission jedoch zulässig, sofern sie für den Einsatz an Industriestandorten bestimmt sind.

Hinweise zur Verwendung und Entsorgung der Zwischenlagenpulver finden Sie in den Sicherheitsdatenblättern unserer Lieferanten, die in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Diese enthalten Informationen zur sicheren Verwendung, Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Materialien, um Mikroplastikemissionen in industriellen Umgebungen zu minimieren oder vollständig zu vermeiden.

Ab Mai 2027 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Mikroplastikemissionen in die Umwelt zu melden. Hierzu ist entweder „keine Emissionen“ zu deklarieren oder – sofern zutreffend – die tatsächlich freigesetzte Menge an Mikroplastik anzugeben (beispielsweise durch das Auswaschen von Zwischenlagenpulver in das Abwasser), sofern diese Emissionen nicht vollständig vermieden werden konnten.

Die NSG Group arbeitet intensiv daran, leistungsfähige Alternativen zu mikroplastikhaltigen Zwischenlagenpulvern zu entwickeln. Eine nachhaltige und biologisch abbaubare Alternative wird in Kürze eingeführt.

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