CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung

Die NSG Group bestätigt mit den CE-Kennzeichen die Konformität der Bauprodukte. Die Konformität ist eine Hersteller-Erklärung dafür, dass die Anforderungen an die Produkte auf der Basis der jeweils anzuwendenden harmonisierten europäischen Norm erfüllt werden. Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Bescheinigung.

Damit dürfen die Bauprodukte im freien Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes oder einem anderen Vertragsstaat in Verkehr gebracht werden. Das CE-Kennzeichen ist somit ein produktbezogener Nachweis. Die Tatsache, dass ein Produkt das CE-Zeichen trägt, bedeutet aber noch nicht, dass es verwendet werden darf. Die Verwendung der Produkte unterliegt weiteren einzelstaatlichen Regelungen. National öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten stellen, bleiben mithin unberührt.

Die CE-Kennzeichnung bedeutet, dass ein Produkt alle Bestimmungen der Bauproduktenrichtlinie und anderer zutreffender Richtlinien erfüllt, dass es den europäischen technischen Spezifikationen entspricht, dass es geeigneten Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde und dass sich ein Produkt für den definierten Verwendungszweck eignet. Es bedeutet andererseits weder eine Ursprungskennzeichnung noch ein Gütezeichen im herkömmlichen Sinn; weiterhin beziehen sich alle Angaben nur auf die wesentlichen Anforderungen und nicht auf andere Aspekte.

Inzwischen liegen für die wichtigsten Glasprodukte die normativen Voraussetzungen vor. So durften z.B. für Floatglas und ESG ab September 2005 erstmals Produkte mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Basis für die Konformitätsbewertung ist die EN 1279 Teil 5.

Das CE-Zeichen kann auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitpapieren angebracht sein. 

Gemäß Bauprodukt-Verordnung (305/2011 EU) gültig seit 1. Juli 2013 werden Leistungserklärungen ausgestellt. Diese finden Sie auf unserer Homepage oder werden gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die bisherigen Konformitätserklärungen werden durch die Leistungserklärung ersetzt.

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