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Absturzsichernde Verglasungen
Werden Höhendifferenzen von mehr als 1m (in Bayern 0,90m) durch Glas abgetrennt, so schreiben die Landesbauordnungen den Einsatz von absturzsichernden Verglasungen vor. Es wird hierbei nach 3 Kategorien unterschieden:
Kategorie A: raumhohe Verglasung
Kategorie B: Geländerausfachung mit durchgehendem Handlauf
Kategorie C


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